VI. Vorsorge für das Alter und den Sterbefall

6.1 Testament
Hier berät beispielsweise die
Ehrenamtliche Seniorenberatung in Niederkassel
Persönliche Beratung in offener Sprechstunde ohne Terminvergabe jeden 1. Mittwoch eines Monats von 9:30 – 12:00 Uhr
53859 Niederkassel
Tel.: 02208-9466191
E-Mail: seniorenberatung@niederkassel.de

6.2 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht erlaubt man einer Person seines Vertrauens, im eigenen Sinne bestimmte Entscheidungen zu treffen.
Betreuungsverfügung
Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann verfasst man eine Betreuungsverfügung, die zunächst einer Überprüfung und der Bestellung durch das Betreuungsgericht bedarf.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kann man festlegen, wie man in Zukunft medizinisch behandelt werden möchten, falls man nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig ist.
Beratung und Information zu beiden Themen durch

Ehrenamtliche Seniorenberatung in Niederkassel
Persönliche Beratung in offener Sprechstunde ohne Terminvergabe jeden 1. Mittwoch eines Monats von 9:30 – 12:00 Uhr
53859 Niederkassel
Tel.: 02208-9466191
E-Mail: seniorenberatung@niederkassel.de

Hospizverein Niederkassel e.V.
Nießengasse 9-11
53859 Niederkassel
Tel.    0175 - 98 09 466 oder 0176 - 480 92 061
Mail: koord@hospiz-niederkassel.de

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I.    Allgemeines
II.  Aktiv im Alter / Freizeitangebote
III. Beratung, Information & Service
IV. Wohnen im Alter
V. Finanzierungsfragen
VII. Hospizliche und Palliativmedizinische Versorgung
VIII. Anhang

 
 
 
 
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