Arztbegleitfahrten für Senior*innen

Gemeinsam mit dem Verein zur Förderung von Seniorinnen und Senioren in Niederkassel (VFSSN e.V.), der Stadt und dem DRK hat der Seniorenbeirat die Arztbegleitfahrten für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 und 2  auf den Weg gebracht. Die begleiteten Personen werden zum Arzt und auch wieder nachhause gefahren. Falls die Wartezeit kurz ist, wartet der Fahrer ebenfalls im Wartezimmer des Arztes oder im Fahrzeug.
Hier einige Regeln, an die sich die Interessierten halten müssen:
Parkgebühren werden von den begleiteten Personen bezahlt;
falls vorhanden, sollte der Behindertenausweis mitgebracht werden;
Rollstuhlfahrer werden nur in faltbaren Rollstühlen mitgenommen.
Achtung: Gehbehinderte müssen eine Begleitperson mitbringen.
Um die Fahrt organisieren zu können, benötigen die Verantwortlichen
mindestens drei Tage Vorlaufzeit.

Anmeldung
Stichwort „Arztbegleitfahrten der Stadt“:
Deutsches Rotes Kreuz
montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr
Rufnummer 02208-500 17 10

Angeboten werden Fahrten von pflegebedürftigen Personen, die keine Erstattung der Fahrten zur ambulanten Behandlung („Arztfahrten“) durch ihre Krankenkasse erhalten. (Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 und 2)

Für diese Fahrten werden folgende Tarifzonen und Entgelte (Hin- und Rückfahrt) festgelegt:
Tarifzone I:       Fahrten innerhalb des Stadtgebietes von Niederkassel - 10 Euro
Tarifzone II:      Fahrten nach Troisdorf, Köln-Porz und Bonn-Beuel - 12 Euro
Tarifzone III:     Fahrten nach Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Bonn und Köln - 16 Euro



 
 
 
 
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